Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für die PolizzPilot Software-Lösung
Version: 2.0
Stand: 04. Mai 2026
Anwendbares Recht: Österreich
§ 1 Geltungsbereich, Vertragsparteien
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB") regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen
PolizzPilot
—
UID-Nummer: —
Firmenbuch: —
GISA-Zahl: —
— im Folgenden „Anbieter" oder „PolizzPilot" —
und dem jeweils angemeldeten geschäftlichen Auftraggeber (Versicherungsmakler, -agent oder vergleichbarer Gewerbetreibender) — im Folgenden „Kunde" — über die Nutzung der Software „PolizzPilot" sowie zugehöriger Dienste (im Folgenden zusammen „Software" oder „Leistungen").
(2) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 1 KSchG bzw. § 1 UGB. Eine Nutzung der Software durch Verbraucher ist nicht vorgesehen und vertraglich ausgeschlossen.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
(4) Der konkrete Vertragsinhalt für jeden einzelnen Kunden ergibt sich aus diesen AGB in Verbindung mit der dem Kunden bei Vertragsschluss zugestellten Auftragsbestätigung sowie den jeweils gültigen Begleitdokumenten (insb. AVV, Datenschutzerklärung).
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Der Anbieter stellt dem Kunden die Software „PolizzPilot" als Software-as-a-Service (SaaS) zur Nutzung über das Internet zur Verfügung. Die Software unterstützt Versicherungsmakler bei der digitalen Verwaltung ihrer Kundenbeziehungen, der Erfassung und Bearbeitung von Versicherungsdokumenten, der Erstellung von Kündigungsschreiben, Vollmachten und Versicherungsbestätigungen sowie weiteren branchentypischen Workflows.
(2) Der konkrete Funktionsumfang ergibt sich aus dem vom Kunden gewählten Paket („Basic", „Professional", „Enterprise" oder einem kundenindividuellen Paket) und ist im Trust-Center der Software unter https://polizzpilot.at/legal sowie auf der jeweils aktuellen Produkt-Landingpage einsehbar.
(3) Der Anbieter ist berechtigt, den Funktionsumfang im Rahmen der technischen Weiterentwicklung anzupassen und um neue Funktionen zu erweitern, sofern dadurch die wesentlichen Leistungsmerkmale des gebuchten Pakets nicht zum Nachteil des Kunden eingeschränkt werden. Eine wesentliche Reduktion des Leistungsumfangs ist nur unter den Voraussetzungen des § 11 möglich.
(4) Die Software wird ausschließlich als Online-Dienst bereitgestellt. Eine Übertragung der Software-Programmdateien (z.B. Source Code, kompilierte Binärdateien) auf Systeme des Kunden findet nicht statt. Soweit der Kunde mobile Apps des Anbieters auf seine Endgeräte lädt, beschränkt sich die Lizenz auf die geräteinterne Ausführung dieser Apps.
§ 3 Vertragsschluss, Konto-Eröffnung
(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website des Anbieters stellt kein verbindliches Angebot dar, sondern ist eine Aufforderung an den Kunden, ein Angebot abzugeben (invitatio ad offerendum).
(2) Der Vertrag kommt durch das vom Kunden im Onboarding-Prozess elektronisch abgegebene Angebot (Auswahl Paket + Bestätigung der Bestelldaten) und dessen Annahme durch den Anbieter zustande. Die Annahme erfolgt durch Bereitstellung der Software-Funktionen und/oder durch Zustellung einer Auftragsbestätigung in elektronischer Form (E-Mail-Anhang als PDF).
(3) Der Kunde versichert mit Vertragsschluss, dass er
- a) im Rahmen seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt,
- b) zur rechtsverbindlichen Vertretung des im Onboarding angegebenen Unternehmens berechtigt ist,
- c) eine gültige Gewerbeberechtigung (insb. nach GewO 1994 idgF iVm. § 137 ff. GewO für Versicherungsvermittlung) besitzt, soweit dies für die Nutzung der Software erforderlich ist,
- d) die im Onboarding gemachten Angaben (insb. UID, GISA-Zahl, Firmenbuchnummer, Adresse) wahrheitsgemäß und vollständig sind.
(4) Der Anbieter ist berechtigt, den Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder die Annahme von zusätzlichen Identifikations- oder Bonitätsnachweisen abhängig zu machen.
(5) Der Kunde erhält im Onboarding und in der Auftragsbestätigung Zugriff auf den vollständigen Vertragstext einschließlich dieser AGB, des AVV und der Datenschutzerklärung in der jeweils gültigen Version. Die Texte werden zudem dauerhaft im Trust-Center sowie unter Einstellungen → Recht & Datenschutz in der Software bereitgestellt.
§ 4 Leistungsumfang, Verfügbarkeit, Service-Level
(1) Der Anbieter stellt die Software als SaaS-Anwendung mit einer angestrebten Jahresverfügbarkeit von mindestens 99,5 % im Jahresmittel bereit, gemessen an der Erreichbarkeit der Web-Anwendung über das öffentliche Internet zum Sitz des Anbieters bzw. zum Sitz seiner Cloud-Infrastrukturpartner (vgl. AVV Anhang 1, primär europe-west1 / Belgien).
(2) Nicht in die Verfügbarkeitsberechnung einbezogen werden:
- a) geplante Wartungsfenster, die der Anbieter mindestens 48 Stunden im Voraus per E-Mail oder In-App-Banner ankündigt; angestrebt werden Wartungsfenster außerhalb der gewerblichen Hauptnutzungszeit (Mo–Fr 09:00–18:00 Uhr MEZ);
- b) höhere Gewalt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Streiks, behördliche Anordnungen, Cyber-Attacken bedeutender Tragweite (z.B. großflächige DDoS-Angriffe), Ausfälle vorgelagerter Internet-Backbones oder Cloud-Provider, Naturkatastrophen;
- c) Ausfälle, die der Kunde zu vertreten hat, etwa durch fehlerhafte Konfiguration, Missbrauch der API, Übermittlung schadhafter Inhalte, oder durch Infrastruktur an seinem Standort;
- d) Ausfälle bei Sub-Auftragsverarbeitern, soweit der Anbieter den Mangel innerhalb der Möglichkeiten eines durchschnittlich sorgfältigen SaaS-Anbieters nicht selbst abstellen kann.
(3) Bei nicht behobenen wesentlichen Mängeln, die die Nutzung der Software für den Kunden über einen zusammenhängenden Zeitraum von mehr als 48 Stunden während der gewerblichen Hauptnutzungszeit erheblich einschränken, ist der Kunde berechtigt, eine angemessene Reduktion der Vergütung für den betreffenden Zeitraum zu verlangen. Weitergehende Schadensersatzansprüche richten sich nach § 7.
(4) Support wird vom Anbieter nach besten Kräften bereitgestellt und ist im Funktionsumfang des gewählten Pakets enthalten:
- Basic: E-Mail-Support, Reaktion innerhalb von 2 Werktagen
- Professional: E-Mail-Support, Reaktion innerhalb von 1 Werktag, optional Telefon-Hotline
- Enterprise: individuell zu vereinbarende Service-Levels
(5) Werktage im Sinne dieses Vertrages sind Montag bis Freitag mit Ausnahme bundesweiter gesetzlicher Feiertage in Österreich.
§ 5 Pflichten und Mitwirkungsobliegenheiten des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet, die ihm zugewiesenen Zugangsdaten (E-Mail, Passwort, ggf. zweiter Faktor) vertraulich zu behandeln und vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Eine Weitergabe an Dritte (mit Ausnahme der ihm zuzurechnenden Mitarbeiter) ist unzulässig.
(2) Der Kunde verpflichtet sich, bei Verlust oder begründetem Verdacht des Missbrauchs von Zugangsdaten unverzüglich einen Passwort-Reset durchzuführen sowie den Anbieter per E-Mail an support@polizzpilot.at zu informieren, soweit ein Sicherheitsvorfall vorliegt, der den Anbieter betrifft.
(3) Der Kunde stellt sicher, dass er
- a) ausschließlich solche personenbezogenen Daten in die Software einträgt oder hochlädt, für deren Verarbeitung er als Verantwortlicher im Sinne der DSGVO eine ausreichende Rechtsgrundlage besitzt;
- b) gegenüber den Betroffenen die nach Art. 13 / 14 DSGVO erforderlichen Informationspflichten selbst erfüllt;
- c) bei Hochladen von Dokumenten Dritter (insb. Versicherungsdokumente seiner Endkunden) die zur Verarbeitung erforderliche Bevollmächtigung eingeholt hat;
- d) die Software nicht zu rechtswidrigen Zwecken nutzt (z.B. Verarbeitung von Daten ohne Rechtsgrundlage, Massenversand unzulässiger E-Mails / SMS, Umgehung gesetzlicher Verbote).
(4) Der Kunde ist verpflichtet, die im Onboarding hinterlegten Stammdaten (Firmenname, Adresse, UID, Zahlungsmittel etc.) bei Änderungen unverzüglich zu aktualisieren. Schäden, die aus der Verwendung veralteter Daten entstehen (z.B. fehlgeschlagene Lastschrift), gehen zu Lasten des Kunden.
(5) Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Software KI-gestützte Funktionen einsetzt (insbesondere zur OCR-Analyse und Datenextraktion aus Dokumenten). KI-Systeme können Fehler enthalten. Der Kunde ist verpflichtet, von der Software erzeugte oder vorgeschlagene Inhalte (insb. Kündigungsschreiben, Versicherungsbestätigungen, vorausgefüllte Formulare) vor dem Versand auf Korrektheit zu prüfen. Eine Haftung des Anbieters für ungeprüft übernommene KI-Vorschläge ist im Rahmen von § 7 ausgeschlossen.
(6) Der Kunde sichert seine in der Software gespeicherten Daten zusätzlich nicht eigenständig; er kann jedoch jederzeit über die Datenexport-Funktion ein vollständiges Backup ziehen. Operative Backups werden vom Anbieter gemäß AVV § 6.3 bzw. Anhang 2 vorgehalten.
§ 6 Vergütung, Rechnungsstellung, Zahlungsbedingungen
(1) Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus dem im Onboarding gewählten Paket sowie der Auftragsbestätigung. Sämtliche Preisangaben verstehen sich in Euro netto, zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer.
(2) Bei B2B-Geschäften innerhalb der EU mit gültiger UID-Nummer des Kunden gilt das Reverse-Charge-Verfahren; die Rechnung wird ohne Umsatzsteuer ausgewiesen, der Kunde schuldet die Umsatzsteuer im Rahmen seiner Empfangsverpflichtung selbst.
(3) Die Vergütung wird in der vom Kunden gewählten Periode (monatlich oder jährlich) im Voraus per Lastschrift (SEPA) oder Kreditkarte über den Zahlungsdienstleister Stripe (vgl. AVV Anhang 1) eingezogen. Mit Vertragsschluss erteilt der Kunde dem Anbieter ein entsprechendes SEPA-Lastschriftmandat bzw. eine Kreditkarten-Belastungsvollmacht.
(4) Bei Wahl der jährlichen Abrechnung wird ein Rabatt von derzeit 17 % auf die kumulierte Monatsgebühr gewährt; der Rabatt wird in der Auftragsbestätigung gesondert ausgewiesen.
(5) Kostenpflichtige Zusatzleistungen über das im Paket enthaltene Frei-Kontingent hinaus (insbesondere SMS-Versand mit 0,19 € pro SMS netto) werden nutzungsabhängig erfasst (metered billing) und mit der jeweils nächsten regulären Rechnung des Kunden abgerechnet. Eine separate Beauftragung pro Einzelvorgang ist nicht erforderlich; der Kunde stimmt der nutzungsabhängigen Abrechnung mit Vertragsschluss zu.
(5a) Optionale einmalige Zusatzleistungen (insbesondere "Express-Einrichtung", "Datenmigration" sowie entsprechende Bündel-Pakete) werden vom Kunden im Onboarding-Prozess oder zu einem späteren Zeitpunkt im Self-Service-Portal explizit beauftragt. Die Vergütung erfolgt zum Zeitpunkt der Beauftragung als einmalige Pauschale gemäß der zum Beauftragungszeitpunkt im Self-Service-Portal angezeigten Brutto-Beträge und ist sofort fällig (Belastung über die hinterlegte Zahlungsmethode). Eine separate elektronische Rechnung wird dem Kunden zugestellt und ist im Self-Service-Portal jederzeit abrufbar. Bereits erbrachte oder bereits begonnene einmalige Zusatzleistungen sind nicht erstattungsfähig, sofern der Anbieter die zugesicherten Leistungen vollständig erbracht hat oder nach Terminvereinbarung zur Erbringung bereit war. Die einmaligen Zusatzleistungen sind unabhängig vom Hauptvertrag und unterliegen keiner Mindestlaufzeit oder automatischen Verlängerung; eine Kündigung des Hauptvertrages berührt bereits erbrachte einmalige Zusatzleistungen nicht.
(6) Im Falle des Zahlungsverzugs ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe (§ 456 UGB) sowie pauschale Mahnspesen in Höhe von € 40 pro Mahnung in Rechnung zu stellen. Bei einem Zahlungsrückstand von mehr als 14 Tagen nach Mahnung kann der Anbieter den Zugang zur Software ohne weitere Ankündigung temporär sperren, bis der Zahlungsrückstand ausgeglichen ist. Bei einem Zahlungsrückstand von mehr als 30 Tagen ist der Anbieter zur außerordentlichen Kündigung gemäß § 8 Abs. 4 berechtigt.
(7) Preisänderungen werden dem Kunden gemäß § 11 dieser AGB mitgeteilt.
§ 7 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistig verschwiegenen Mängeln sowie soweit eine zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder anderen zwingenden gesetzlichen Bestimmungen besteht.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter ausschließlich für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung der Höhe nach beschränkt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden, höchstens jedoch auf die Summe der vom Kunden in den letzten 12 Monaten an den Anbieter entrichteten Vergütung.
(3) Eine darüber hinausgehende Haftung des Anbieters für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
(4) Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Datenverluste sowie Vermögensschäden Dritter ist außerhalb des Anwendungsbereichs des Abs. 1 ausgeschlossen.
(5) Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters sowie sinngemäß zugunsten der vom Anbieter eingesetzten Sub-Auftragsverarbeiter (vgl. AVV Anhang 1).
(6) Datenverlust: Der Anbieter haftet nur insoweit für den Verlust von Daten, als der Kunde im Rahmen seiner Datenexport-Möglichkeiten (vgl. § 5 Abs. 6) regelmäßig externe Sicherungen seiner Daten erstellt hat. Die Haftung für Datenverluste ist auf den Aufwand für die Wiederherstellung der Daten aus den dem Kunden zur Verfügung gestellten Datenexports beschränkt.
(7) KI-generierte Inhalte: Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die durch ungeprüfte Übernahme von KI-vorgeschlagenen Inhalten (vgl. § 5 Abs. 5) entstehen. Die Verantwortung für die rechtliche und sachliche Richtigkeit versendeter Dokumente liegt beim Kunden.
§ 8 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag beginnt mit dem in der Auftragsbestätigung genannten Datum (Vertragsbeginn) und läuft auf unbestimmte Zeit.
(2) Die Mindestvertragslaufzeit entspricht dem vom Kunden gewählten Abrechnungsintervall (1 Monat bei monatlicher Abrechnung, 12 Monate bei jährlicher Abrechnung).
(3) Der Vertrag verlängert sich automatisch um den jeweils gewählten Abrechnungszeitraum, sofern er nicht bis zum Ende der laufenden Periode ordentlich gekündigt wird. Die ordentliche Kündigung kann durch den Kunden jederzeit über das Self-Service-Portal in der Software (Einstellungen → Subscription) ausgesprochen werden und wird zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode wirksam. Eine schriftliche Kündigung per E-Mail an kuendigung@polizzpilot.at ist ebenfalls zulässig.
(4) Außerordentliche Kündigung durch den Anbieter aus wichtigem Grund kommt insbesondere in Betracht bei
- a) Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen trotz Mahnung;
- b) wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen des Kunden gegen § 5 (Pflichten und Mitwirkungsobliegenheiten);
- c) Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden oder Abweisung mangels Masse;
- d) Verlust der für den Geschäftsbetrieb des Kunden erforderlichen Gewerbeberechtigung;
- e) rechtswidriger Nutzung der Software (vgl. § 5 Abs. 3 lit. d).
(5) Außerordentliche Kündigung durch den Kunden aus wichtigem Grund kommt insbesondere in Betracht bei
- a) erheblicher Nichterreichung der zugesicherten Verfügbarkeit (§ 4 Abs. 3) auch nach angemessener Nachfrist;
- b) wesentlichen, vom Anbieter zu vertretenden Datenschutzverletzungen, sofern keine vergleichbar wirksamen Abhilfemaßnahmen ergriffen werden;
- c) Widerspruch gegen einen neuen Sub-Auftragsverarbeiter ohne einvernehmliche Lösung gemäß AVV § 7 Abs. 3.
(6) Jede Kündigung bedarf der Textform (E-Mail genügt). Mit Wirksamkeit der Kündigung enden alle Rechte des Kunden zur Nutzung der Software. Die Datenexport-Möglichkeiten gemäß § 9 bleiben jedoch für eine Frist von 30 Tagen nach Vertragsende erhalten.
§ 9 Beendigung, Datenexport, Löschung
(1) Der Kunde kann während der gesamten Vertragslaufzeit sowie für 30 Tage nach Vertragsende über die in der Software vorgesehene Export-Funktion ein vollständiges Backup seiner Daten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format (JSON / CSV) herunterladen.
(2) Nach Ablauf der 30-tägigen Export-Frist werden die Daten des Kunden gelöscht, soweit nicht eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht (insb. § 132 BAO für steuerrelevante Belege, § 137f GewO für Beratungsprotokolle). Daten unter gesetzlicher Aufbewahrungspflicht werden in einer geschützten Archivumgebung mit Lese-Sperre vorgehalten und nach Ablauf der jeweiligen Frist endgültig gelöscht.
(3) Die ordnungsgemäße Löschung wird dem Kunden auf Anforderung durch ein Löschprotokoll bestätigt.
(4) Der Anbieter behält sich vor, archivierte Daten in pseudonymisierter Form für statistische Zwecke (z.B. Software-Optimierung) weiterzuverwenden, sofern dadurch keine Rückschlüsse auf Endkunden des Kunden möglich sind.
§ 10 Geheimhaltung
(1) Der Anbieter und der Kunde verpflichten sich gegenseitig, alle im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt gewordenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei für die Dauer des Vertrages und für einen Zeitraum von drei Jahren nach Vertragsende vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
(2) Vertraulich sind insbesondere alle als „vertraulich" gekennzeichneten Informationen sowie solche Informationen, deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen erkennbar ergibt (z.B. Kundenstamm- und Vertragsdaten, Geschäftsstrategien, Quellcode-Auszüge, Finanzdaten).
(3) Nicht vertraulich sind Informationen, die
- a) zum Zeitpunkt der Übermittlung bereits öffentlich bekannt waren,
- b) nach der Übermittlung ohne Verschulden der empfangenden Partei öffentlich bekannt geworden sind,
- c) der empfangenden Partei nachweislich bereits vor Übermittlung ohne Geheimhaltungspflicht bekannt waren,
- d) der empfangenden Partei rechtmäßig von einem Dritten ohne Geheimhaltungspflicht zugänglich gemacht wurden.
(4) Eine Offenlegung gegenüber Behörden, Gerichten, Berufsträgern (z.B. Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Rechtsanwälten) sowie konzernverbundenen Unternehmen ist zulässig, soweit gesetzlich erforderlich oder im Rahmen einer durchsetzbaren behördlichen Anordnung.
§ 11 Änderungen dieser AGB und der Leistungen
(1) Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB sowie die Beschreibung der vertraglichen Leistungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit dies aus triftigen Gründen erforderlich ist. Solche Gründe sind insbesondere:
- a) Änderungen der Rechtslage (Gesetz, Verordnung, höchstgerichtliche Rechtsprechung), die eine Anpassung der AGB notwendig machen;
- b) technische Weiterentwicklung der Software, die die wesentlichen Leistungsmerkmale unberührt lässt;
- c) wirtschaftliche Notwendigkeit (z.B. signifikante Kostensteigerungen bei Sub-Auftragsverarbeitern), wobei in diesem Fall das in Abs. 4 geregelte Sonderkündigungsrecht greift.
(2) Der Anbieter wird die geplanten Änderungen dem Kunden mindestens 6 Wochen vor Inkrafttreten in Textform (E-Mail an die hinterlegte Adresse) sowie durch In-App-Hinweis bekanntgeben. Die geänderten AGB werden zudem im Trust-Center und in den Software-Einstellungen veröffentlicht.
(3) Die Änderungen gelten als vom Kunden genehmigt, wenn er ihnen nicht innerhalb der 6-Wochen-Frist in Textform widerspricht. Auf diese Genehmigungswirkung wird im Änderungsschreiben gesondert hingewiesen.
(4) Im Falle eines fristgerechten Widerspruchs durch den Kunden gilt der Vertrag unverändert in der bisherigen Fassung weiter, sofern dies dem Anbieter mit verhältnismäßigem Aufwand zumutbar ist. Andernfalls ist der Anbieter berechtigt, den Vertrag mit angemessener Frist zum Inkrafttreten der Änderung außerordentlich zu kündigen.
(5) Bei Preisanpassungen ist der Anbieter zudem verpflichtet, dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht einzuräumen, das innerhalb der 6-Wochen-Frist ab Bekanntgabe wirksam zum Inkrafttreten der Preisanpassung ausgeübt werden kann.
(6) Bei Major-Versions-Bumps der AGB (rechtlich relevante Änderungen) wird der Kunde zusätzlich aufgefordert, die neue Fassung beim nächsten Login aktiv zu akzeptieren („Re-Acceptance"); ohne Re-Acceptance ist die fortgesetzte Nutzung der Software gesperrt, bis die Annahme erfolgt oder der Vertrag gemäß Abs. 4 / 5 beendet wurde.
§ 12 Datenschutz, Auftragsverarbeitung
(1) Im Rahmen der Vertragsdurchführung verarbeitet der Anbieter personenbezogene Daten teilweise als eigenständig Verantwortlicher (z.B. die Stammdaten des Kunden zur Vertragsabwicklung) und teilweise als Auftragsverarbeiter (insb. die vom Kunden eingespeisten Daten seiner Endkunden).
(2) Für die Verarbeitung als Auftragsverarbeiter haben die Parteien einen separaten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO geschlossen. Der AVV ist integraler Bestandteil dieses Vertrages.
(3) Der Anbieter verarbeitet die Daten des Kunden ausschließlich innerhalb der Europäischen Union sowie auf Grundlage der im AVV (Anhang 1) genannten Sub-Auftragsverarbeiter. Sofern in Einzelfällen eine Drittlandübermittlung erforderlich ist, erfolgt diese auf Grundlage geeigneter Garantien gemäß Art. 46 DSGVO (insb. EU-Standardvertragsklauseln, EU-US Data Privacy Framework).
(4) Detaillierte Informationen zu den Verarbeitungstätigkeiten des Anbieters sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen, die unter https://polizzpilot.at/legal/datenschutz veröffentlicht ist.
§ 13 Nutzungsrechte, Eigentumsvorbehalt
(1) Der Anbieter räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrages ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht an der Software im Rahmen des gewählten Pakets und für die intern im Unternehmen des Kunden tätigen Personen (Mitarbeiter, freie Mitarbeiter mit Geheimhaltungsverpflichtung) ein.
(2) Eine Nutzung der Software für Zwecke außerhalb des eigenen Geschäftsbetriebs des Kunden, insbesondere die entgeltliche oder unentgeltliche Bereitstellung an Dritte, ist nur mit gesonderter schriftlicher Zustimmung des Anbieters zulässig.
(3) Sämtliche Rechte an der Software, einschließlich Urheberrechte, Marken, Patente und sonstiger Schutzrechte, verbleiben beim Anbieter bzw. seinen Lizenzgebern. Der Vertrag enthält keine Übertragung dieser Rechte.
(4) Vom Kunden in die Software eingegebene oder hochgeladene Inhalte (insbesondere Endkunden-Daten, Dokumente, Texte) verbleiben im Eigentum des Kunden bzw. seiner berechtigten Endkunden. Der Anbieter erhält an diesen Inhalten lediglich ein für die Vertragsdurchführung erforderliches, nutzungsbeschränktes Bearbeitungsrecht (Speicherung, Anzeige, Verarbeitung im Rahmen der Software-Funktionen).
§ 14 Höhere Gewalt
(1) Sofern eine Partei aufgrund höherer Gewalt an der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen gehindert ist, ist sie für die Dauer der Behinderung von ihrer Leistungspflicht befreit, ohne dass ein Anspruch auf Schadensersatz entsteht. Beide Parteien haben den jeweils anderen unverzüglich über den Eintritt höherer Gewalt zu informieren.
(2) Höhere Gewalt im Sinne dieses Vertrages umfasst insbesondere Krieg, Terror, Embargos, behördliche Verfügungen, Naturkatastrophen, Pandemien, längere flächendeckende Internet- oder Energieversorgungsausfälle, sowie schwere Cyber-Angriffe gegen kritische Internet-Infrastruktur.
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Schriftform / Textform: Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen — soweit nicht ausdrücklich anderes geregelt — der Textform (E-Mail genügt).
(2) Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, eine unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.
(3) Aufrechnung / Zurückbehaltung: Der Kunde ist zur Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen berechtigt. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht nur, soweit der Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
(4) Abtretung: Eine Abtretung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag durch den Kunden bedarf der schriftlichen Zustimmung des Anbieters. Der Anbieter ist berechtigt, den Vertrag im Rahmen einer Unternehmensumstrukturierung oder eines Asset-Deals auf einen Rechtsnachfolger zu übertragen, sofern die schutzwürdigen Interessen des Kunden gewahrt bleiben.
(5) Anwendbares Recht: Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(6) Gerichtsstand: Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist das sachlich zuständige Gericht in Wien.
(7) Diese AGB sind in deutscher Sprache abgefasst. Übersetzungen dienen ausschließlich der Information; im Streitfall ist die deutsche Fassung maßgeblich.
Diese AGB wurden zuletzt am 04. Mai 2026 aktualisiert. Die jeweils gültige Version ist im Trust-Center der Software unter https://polizzpilot.at/legal sowie unter Einstellungen → Recht & Datenschutz innerhalb der Software einsehbar.